Hintergrund
Worum es geht
Damit das Stromnetz stabil bleibt, gilt seit 1. Januar 2024 die Neuregelung nach §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Netzbetreiber dürfen den Anschluss von Ladestationen nicht mehr verweigern, und die Betreiber erhalten einen Rabatt auf das Netzentgelt. Im Gegenzug muss sich die Ladeleistung bei hoher Netzlast reduzieren lassen („Dimmung“).
Eine solche Steuerung ist nur zulässig, um eine konkrete Gefährdung oder Störung im lokalen Netz zu verhindern oder zu beheben – sie soll die Ausnahme bleiben. Seit 2024 sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch Bestandsanlagen den Wechsel ins neue Modell zu ermöglichen.
Technik
So setzt wbec es um
Das Steuersignal des Netzbetreibers kommt über einen Rundsteuerempfänger (RSE) oder eine Steuerbox im Zählerschrank. Beide haben einen Schaltkontakt, der je nach Signal offen oder geschlossen ist. Dieser Kontakt wird mit wbec verbunden – so erkennt wbec, ob die Leistung reduziert werden muss.
Liegt eine Anforderung vor, begrenzt wbec die Ladeleistung auf höchstens 4,2 kW: eine einphasig angeschlossene Wallbox lädt mit 16 A (3,7 kW), eine dreiphasige mit 6 A (4,1 kW). Weitere Wallboxen werden auf 0 reduziert. Danach stellt wbec automatisch den vorherigen Strom wieder her und protokolliert jeden Eingriff.